Liebe Mitglieder,

seit dem 04.03.2022 gilt die 31. CoBeLVO. Diese sieht für den Sport umfangreiche Änderungen im Sportbetrieb vor.

Ab sofort gilt für Sport im Innen- und Außenbereich nur noch die 3G-Regelung. Das bedeutet, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Dies gilt für alle Personen ab 18 Jahren.

Es werden nur Testzertifikate von einer offiziellen Teststelle anerkannt. Stellen Arbeitgeber oder Schulen eine Bestätigung über ein negatives Testergebnis mittels offiziell zugelassenen Formularen aus, so werden diese Bestätigungen laut der gesetzlichen Regelung ebenfalls anerkannt.

Für Kinder und Jugendliche gibt es keinerlei Einschränkungen mehr.

Wir bitten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bei jeder Übungsstunde einen entsprechenden Nachweis über eine Impfung bzw. Genesung oder den Nachweis über einen negativen Test bereitzuhalten.

Bis auf weiteres behalten wir die Anmeldung für unsere Übungsstunden bei. Bitte deshalb wie gehabt über Sportangebote/Anmeldung zu Übungsstunden für jede Übungsstunde anmelden.

Die allgemeinen Abstand- und Hygieneregeln bitte weiterhin beachten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern für den Zusammenhalt und die Solidarität unserem Verein gegenüber und bitten gleichzeitig um Geduld und Verständnis. Auf dieser Homepage werden wir aktuell informieren.

Der Vorstand

Stand: 4.3.2022